OTS0209 5 CI 0220 NHS0001 03.Jun 05 Gesundheit/Hauptverband/e-card Hauptverband: Datensicherheit bei e-card gewährleistet Utl.: Schörghofer: "Datenschützer verwechseln offenbar Äpfeln mit Birnen" Wien (OTS) - Als völlig aus der Luft gegriffen und eine bewusste Täuschung bezeichnete der für das e-card-Projekt im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zuständige stellvertretende Generaldirektor, Volker Schörghofer, die Vorwürfe von Datenschützern im Zusammenhang mit einer e-card-Abfrage im Burgenland. Schörghofer: "Die elektronische Meldung aus dem e-card System an den betreffenden Arzt, wonach bei zwei Patienten kein Krankenversicherungsanspruch bestehen würde war technisch vollkommen richtig". Im e-card-System wird der aktuelle Versicherungsstatus und zuständige Vesicherungsträger angezeigt. Diese Informationen entstammen aus der Meldung der Arbeitgeber. Im Datenschutzverarbeitungsregister ist die Übermittlung und Verarbeitung des Arbeitsmarktservice (AMS) an den Hauptverband und die Sozialversicherungsträger zur Meldung von krankenversicherungs- und pensionsversicherungsrelevanten Ansprüchen registriert und geregelt. Die telefonische Auskunft der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, warum beim betroffenen Patienten kein Versicherungsschutz besteht, räumt Schörghofer ein, hätte allerdings keinerlei Begründung an den Arzt benötigt, war aber vermutlich eine kundenorientierte Aufklärung für den beim Arzt stehenden Patienten. Noch dazu, wo in den beiden konkreten Fällen ein Krankenversicherungsanspruch auf Grund der 3 wöchigen Schutzfrist eindeutig gegeben war. Schörghofer: "Diese Angelegenheit hat mit der e-card Hotline und vorallem mit dem Peering Point überhaupt nichts zu tun. Hier werden seitens der Datenschützer und des Verbandes der medizinischen Softwarehersteller Äpfel mit Birnen verglichen". Rückfragehinweis: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Pressestelle Tel.: (++43-1) 71132-1120 mailto:dieter.holzweber@hvb.sozvers.at http://www.sozialversicherung.at *** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** OTS0209 2005-06-03/12:45