An den
<Aussteller des Bescheids>
<Straße>
<PLZ Ort>
<Fax>
Wien, <Datum>
Betreff: Berufung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen den Bescheid des <Stadtschulrates für Wien / Landesschulrates für _______________ / Schulerhalter ....> vom <Ausstellungsdatum>, GZ <GZ> erhebe ich im Namen meines Sohnes / meiner Tochter <Name> fristgerecht das Rechtsmittel der
Berufung,
mit dem der Bescheid seinem gesamten Inhalt nach angefochten wird, verbunden mit dem Antrag diesen ersatzlos zu beheben.
Mit dem angefochtenen Bescheid stellt der <Aussteller> fest, dass ich. verpflichtet wäre, die Sozialversicherungsnummer meines Sohnes / meiner Tochter zur Speicherung und Übermittlung an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach den Bestimmungen des BildungsdokumentationsG (§ 3 Abs. 1 Z 3) bekannt zu geben.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die zitierten Bestimmungen des BildungsdokumentationsG gegen das mir und meinem Sohn / meiner Tochter zustehende Recht auf Datenschutz (§ 1 DSG 2000) sowie auf Achtung des Privatlebens (Art 8 EMRK) verstößt. Wir halten dieses Gesetz aus diesem Grunde für verfassungswidrig und beantragen, dass die Berufungsbehörde den angefochtenen Bescheid ersatzlos beheben möge.
Mit vorzüglicher Hochachtung
<Datum> <Unterschrift des Erziehungsberechtigeten>
<Name>